Ihr Auto hat alles gegeben aber die glorreichen Zeiten sind nun vorbei? Sie haben es auf seinem letzten Weg zur Autoverwertung Köln begleitet und müssen es jetzt noch abmelden? Wissen Sie welche Unterlagen Sie hierfür benötigen? Wir zeigen es Ihnen.
Wahrscheinlich haben Sie noch nicht so oft ein Auto abgemeldet und wenn doch, liegt dies wahrscheinlich bereits ein paar Jahre zurück. Sie müssen hier allerdings weniger beachten, als wenn Sie ein neues Auto anmelden möchten. Vielleicht möchten Sie aufgrund der hohen Kosten Ihr Fahrzeug aber nur für eine gewisse Zeit abmelden und solange auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Auch dies ist problemlos für eine Zeit von bis zu sieben Jahren möglich. Sie können das Auto für diese Zeit stilllegen lassen und zahlen weder Versicherung noch Steuer.
Was Sie benötigen, wenn Sie Ihr Auto abmelden möchten
Wenn Sie Ihr Auto abmelden möchten, benötigt die Zulassungsstelle Ihren Personalausweis, die Kennzeichen, die Sie dann dort entwerten und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Als Privatperson müssen Sie Ihr Auto übrigens nur dann abmelden, wenn Sie es an eine andere Privatperson übergeben. Haben Sie es an einen Händler verkauft, übernimmt in der Regel dieser die Formalitäten. Haben Sie Ihr Auto allerdings verschrotten lassen und dies der Autoverwertung Köln überlassen, benötigen Sie zusätzlich den Verwertungsnachweis. Auf Wunsch übernimmt der Autoverwerter aber auch diese Formalität, so dass Sie Zeit und Kosten sparen. Abmelden müssen Sie allerdings nicht selber. Jeder dem Sie die erforderlichen Unterlagen mitgeben, kann Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden. Eine Vollmacht wird hierfür nicht benötigt.
Was ist mit der Versicherung und Steuer?
Ihr Fahrzeug sollten Sie grundsätzlich taggenau abmelden. So können Sie sicher gehen, dass Sie auch bis zum letzten Tag den entsprechenden Versicherungsschutz genießen. Zu lange warten sollten Sie mit der Abmeldung aber auch nicht. Die zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge und Steuern erhalten Sie nämlich nur bis zum Tag der Abmeldung. Von der jeweiligen Zulassungsstelle wird das Finanzamt automatisch informiert, so dass diese Ihnen den Betrag zurücküberweisen können. Sollten Sie gleichzeitig ein neues Auto anmelden, können Sie das Guthaben aber nicht mit der zukünftigen Steuer verrechnen lassen. Im Falle eines Verkaufs sollten Sie im Vertrag regeln, wird das Auto abmeldet. Sicherer ist es aber immer, wenn Sie das Auto selbst schon vor dem Verkauf abmelden. Denn baut der neue Besitzer einen Unfall, muss Ihre Versicherung erst einmal dafür aufkommen, da Sie immer noch der Halter sind. Das verspricht im Nachhinein nur Ärger, den Sie sich ersparen sollten.
Was die Abmeldung kostet?
Abmelden können Sie Ihr Fahrzeug übrigens bei jeder Zulassungsstelle in ganz Deutschland. Um etwas Geld zu sparen, sollten Sie es aber auch dort abmelden, wo Sie es damals auch zugelassen haben. Circa 6 Euro müssen Sie für die Abmeldung bei Ihrer Zulassungsbehörde bezahlen. Gehen Sie zu einer anderen Stelle, müssen Sie mit etwa 10 Euro rechnen. Möchten Sie sich Ihr altes Kennzeichen für Ihr zukünftiges Auto reservieren lassen, fallen zusätzliche Gebühren an. In diesem Fall ist das Kennzeichen für Sie für 12 Monate reserviert.
Ein neues Auto anmelden
Die Anmeldung eines neuen Autos ist geringfügig anders. Der wesentliche Unterschied ist, dass Sie das Fahrzeug nur bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle anmelden können. Sie benötigen die Versicherungsnummer, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und die Bankdaten für die Kfz-Steuer. Diese können Sie nämlich seit einigen Jahren nicht mehr überweisen, sondern Sie wird von Ihrem Bankkonto eingezogen. Zusätzlich benötigen Sie noch die gültige Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und etwas Bargeld.